Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Sylaxis GmbH
Präambel
Die Sylaxis GmbH (nachfolgend „Sylaxis“ oder „Anbieter“) betreibt unter der Domain www.sylaxis.com sowie zugehörigen Subdomains eine hochentwickelte, KI-gestützte SaaS-Plattform für Enterprise-Kunden (nachfolgend „Plattform“). Die Plattform umfasst innovative Anwendungen wie KI-Assistenten, autonome KI-Agenten, Rich-Text-Editoren, Workflow-Automatisierungen, MCP-Server-Erstellungen sowie Kanban-Boards zur Workspace-Verwaltung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sylaxis und den Nutzern dieser Plattform.
Hinweis zum Pre-Launch-Stadium dieser AGB
Die Plattform befindet sich derzeit im Pre-Launch-Stadium und ist öffentlich weder zugänglich noch im Internet erreichbar. Die vorliegende Fassung dieser AGB dient der Vorbereitung des künftigen Produktivbetriebs und kann bis zum offiziellen Produktiv-Go-Live noch angepasst werden. Für individuelle Verträge, die in dieser Phase auf Grundlage gesonderter Pilot- oder Beta-Test-Vereinbarungen geschlossen werden, gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarte Fassung; bereits abgeschlossene Vereinbarungen bleiben von späteren Anpassungen dieser AGB unberührt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Sylaxis gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ oder „Nutzer“).
- Das Angebot von Sylaxis richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sylaxis ist berechtigt, vor Vertragsschluss die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen (z. B. durch Abfrage der USt-IdNr. oder Gewerbeanmeldung).
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sylaxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Sylaxis in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Plattform zur Nutzung ihrer Funktionen über das Internet im Wege des Software-as-a-Service (SaaS), wahlweise im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements oder eines zeitlich befristeten, kostenlosen Testzeitraums (z. B. 14 Tage) gemäß dem bei Registrierung angezeigten Angebot. Nach Ablauf eines kostenlosen Testzeitraums wird der Zugang des Kunden zur Plattform automatisch deaktiviert, sofern der Kunde nicht zuvor in ein kostenpflichtiges Abonnement wechselt; eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement oder ein automatischer Zahlungseinzug erfolgt nicht.
§ 2 Registrierung und Zustandekommen des Vertrages
- Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (nachfolgend „Tenant“) und die Registrierung des Kunden voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Sylaxis stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Solange sich die Plattform im Pre-Launch-Stadium befindet und keine direkte Online-Registrierung freigeschaltet ist, stellen Interaktionen auf der Website (z. B. das Anfordern von Pilotgesprächen oder Eintragungen in Wartelisten) unverbindliche Anfragen dar. Ein Vertrag über die Nutzung der Plattform oder von Test-Zugängen kommt in dieser Phase erst durch eine individuelle, ausdrückliche Vereinbarung (z. B. Pilot- oder Beta-Test-Vereinbarung) in Textform zustande.
- Durch den Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs (z. B. Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder Absenden des Registrierungsformulars) oder durch die Unterzeichnung eines individuellen Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald Sylaxis das Angebot des Kunden durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch die Bereitstellung des Zugangs zur Plattform (Freischaltung des Tenants) annimmt.
§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit & Wartung (SaaS & Beta-Phase)
- Der genaue Funktionsumfang der Plattform ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website von Sylaxis oder dem individuellen Angebot.
- Verfügbarkeit im Produktivbetrieb & Wartungsfenster:
Für den regulären Produktivbetrieb (außerhalb der Beta-Phase) strebt Sylaxis eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Router-Ausgang des von Sylaxis genutzten Rechenzentrums) an. Ausgenommen von der Verfügbarkeitsberechnung sind Zeiten planmäßiger Wartungsarbeiten sowie Ausfallzeiten, die auf Umständen beruhen, die nicht dem Verantwortungsbereich von Sylaxis zuzurechnen sind (z. B. Störungen im öffentlichen Internet, höhere Gewalt oder kundenseitige Hard- und Softwareprobleme). Sylaxis ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten zur Gewährleistung der Systemsicherheit und Softwareaktualisierung durchzuführen. Diese werden dem Kunden nach Möglichkeit mit einer Frist von mindestens 48 Stunden per E-Mail oder über die Plattform angekündigt und vorzugsweise in nutzungsarmen Zeiten (insbesondere sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr MEZ) durchgeführt.
- Besondere Bestimmung für die Beta-Phase: Befindet sich die Plattform oder einzelne Module im Status einer „Beta-Version“ oder eines „Early Access“, werden diese Leistungen ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit oder Mängelfreiheit bereitgestellt. Sylaxis schuldet in dieser Phase kein Service Level Agreement (SLA). Der Kunde ist sich bewusst, dass es zu Systemunterbrechungen, Datenverlusten oder Fehlfunktionen kommen kann. Die im Rahmen des Pre-Launchs bereitgestellten Dokumentationen zu Sicherheits-, Datenschutz- und Compliance-Standards (insbesondere zum EU AI Act und DSGVO-Konzepten) bilden den aktuellen Entwicklungsstand ab und werden bis zum offiziellen Produktiv-Go-Live fortlaufend an die finalen technischen und gesetzlichen Vorgaben angepasst.
- Sylaxis ist berechtigt, die Plattform und deren Funktionen fortlaufend weiterzuentwickeln, anzupassen, zu optimieren oder zu verändern, sofern dadurch der primäre Vertragszweck für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
- Die Bereitstellung der für die Nutzung erforderlichen technischen Infrastruktur auf Kundenseite (Hardware, kompatibler Webbrowser, Internetverbindung) ist nicht Gegenstand der Leistungen von Sylaxis und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
§ 4 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
- Sylaxis räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit des Vertrages befristetes Recht ein, die Plattform über das Internet für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen, Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder den Quellcode anderweitig zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach zwingendem gesetzlichen Recht gestattet.
- Sofern der Kunde durch die Nutzung der Plattform Inhalte, Texte, Daten oder Dateien (nachfolgend „Inputs“) hochlädt, verbleiben alle Rechte an diesen Inputs beim Kunden. Der Kunde räumt Sylaxis ein unentgeltliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, weltweites Recht ein, diese Inputs ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vertraglichen SaaS-Dienstleistungen zu verarbeiten, zu vervielfältigen und zu speichern. Eine Nutzung der Inputs zum Training von globalen, allgemein zugänglichen KI-Modellen durch Sylaxis ist ausgeschlossen.
§ 5 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), technisches Know-how, Quellcode, System-Prompts und Modellkonfigurationen von Sylaxis sowie sämtliche vom Kunden über die Plattform verarbeiteten geschäftlichen Daten und Inhalte.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und besteht für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort.
- Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren, die ohne Verletzung dieser Verpflichtung öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung zugänglich gemacht wurden oder deren Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist; im letzteren Fall wird die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab informieren.
- Bestehende oder gesondert abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements) zwischen den Parteien bleiben von dieser Regelung unberührt und gehen im Kollisionsfall als speziellere Regelung vor.
§ 6 Besondere Bestimmungen für KI-Funktionen, Verhaltenspflichten, AI-Credits & Haftungsausschluss
- Urheber- und Nutzungsrechte an KI-Outputs:
Die Plattform ermöglicht die Generierung von Texten, Code, Bildern oder sonstigen Daten (nachfolgend „Outputs“) durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (insbesondere der Google Gemini-Modellfamilie via Google Agent Platform (vormals Google Vertex AI). Sämtliche Rechte, die Sylaxis an diesen generierten Outputs zustehen oder entstehen können, werden mit der vollständigen Bezahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung auf den Kunden übertragen. Sylaxis übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die generierten Outputs urheberrechtlich schutzfähig sind oder keine Rechte Dritter verletzen.
- Probabilistische Natur und Prüfpflicht:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der Plattform bereitgestellten KI-Funktionen auf probabilistischen Modellen basieren. Generierte Inhalte können sachliche Fehler, Ungenauigkeiten, Verzerrungen (Bias) oder Halluzinationen enthalten. Sylaxis übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der generierten Ausgaben für einen bestimmten Geschäftszweck.
- Menschliche Letztentscheidung (Human-in-the-Loop):
Die Nutzung von KI-Funktionen erfolgt als reine Assistenz. Der Kunde verpflichtet sich, alle geschäftskritischen, rechtlichen, steuerlichen oder sicherheitsrelevanten Ausgaben vor deren Weiterverwendung durch qualifiziertes Personal eigenständig zu verifizieren.
- Haftungsfreizeichnung für KI-Outputs:
Für Schäden, Fehler oder Folgewirkungen, die aus der ungeprüften Übernahme oder dem Vertrauen auf KI-generierte Inhalte oder daraus abgeleitete automatisierte Aktionen entstehen, übernimmt Sylaxis keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 10 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
- AI-Credit-Prepaid-Modell:
Die Ausführung von KI-Interaktionen (z. B. Prompts, Agenten-Workflows, Code-Generierung) erfordert den Einsatz von Abrechnungseinheiten (nachfolgend „AI-Credits“).
- Inklusiv-Credits (Freikontingent): Jedes gebuchte Benutzer-Abonnement („Seat“) enthält ein monatliches Freikontingent an AI-Credits. Nicht genutzte Inklusiv-Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und können nicht in den Folgemonat übertragen werden (kein Rollover).
- Zusatz-Credits (Prepaid-Pakete): Der Kunde kann zusätzliche Pakete an AI-Credits erwerben. Diese Prepaid-Credits bleiben ab dem Kaufzeitpunkt für eine Dauer von 12 Monaten gültig und verfallen danach ersatzlos.
- Preisanpassungsvorbehalt für AI-Credits:
Da die Kosten für die KI-Inferenz von den Tarifen der zugrundeliegenden API-Anbieter (insb. Google Agent Platform (vormals Google Vertex AI) abhängen, behält sich Sylaxis das Recht vor, die für einzelne KI-Aktionen benötigte Anzahl an AI-Credits („Wechselkurs“ bzw. Verbrauchstarif) anzupassen. Sylaxis wird solche Anpassungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) ankündigen. Dem Kunden steht bei einer unzumutbaren Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
- Budgetgrenzen und automatische Sperrung:
Zum Schutz vor unvorhergesehenen Kosten und zur Sicherung der Systemstabilität ist Sylaxis berechtigt, den Zugriff auf KI-Funktionen unverzüglich und ohne Vorankündigung temporär zu sperren, sobald das dem Tenant zugewiesene Credit-Guthaben (inklusive Inklusiv- und Zusatz-Credits) vollständig aufgebraucht ist. Dem Kunden wird im Administrationsbereich der Plattform die Möglichkeit eingeräumt, optionale automatische Nachladungen (Auto-Top-Up) einzurichten und diese mit einer verbindlichen monatlichen Budgetgrenze (Hard Cap) zu versehen. Bei Erreichen dieser selbstgesetzten Budgetgrenze erfolgt eine automatische Blockierung weiterer kostenpflichtiger KI-Aktionen.
§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung für die Nutzung der Plattform richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Sylaxis oder dem individuellen Angebot.
- Tarifstruktur (Stand August 2026):
- Monatliches Abonnement: 29,00 EUR pro Benutzer („Seat“) und Monat, fällig im Voraus zu Beginn eines jeden Abrechnungsmonats.
- Jährliches Abonnement: 24,00 EUR pro Benutzer („Seat“) und Monat (insgesamt 288,00 EUR pro Benutzer und Jahr), im Voraus fällig zu Beginn des einjährigen Abrechnungszeitraums.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zahlungsabwicklung:
- Der Kunde kann nach eigener Wahl per elektronischer Rechnung per E-Mail oder per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe zahlen. Bei Zahlung per Rechnung ist der Betrag innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels (standardmäßig 14 Tage ab Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig; bei Zahlung per Kreditkarte über Stripe erfolgt die Abrechnung im Vorkasse-Prinzip (Prepaid) mit automatischem Einzug zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
- Sylaxis behält sich vor, zukünftig weitere Zahlungsmethoden (z. B. SEPA-Lastschrift oder andere Zahlungsdienstleister) zu implementieren. Der Kunde ermächtigt Sylaxis in diesem Fall, die fälligen Beträge über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
§ 8 Zahlungsverzug und Sperrung von Tenants
- Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn er eine fällige Forderung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ausgleicht, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
- Sperrung bei Verzug: Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung (oder eines nicht unerheblichen Teils davon) in Verzug, ist Sylaxis berechtigt, nach erfolgloser Mahnung in Textform und nach Ablauf einer Frist von 7 Kalendertagen den Zugang des Kunden zur Plattform (Sperrung des Tenants) vorübergehend zu sperren.
- Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung läuft auch während der Zeit einer berechtigten Sperrung aufgrund von Zahlungsverzug fort.
- Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z. B. Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Schadensersatz) bleibt Sylaxis ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abonnement-Modell:
- Monatliches Abonnement: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
- Jährliches Abonnement: Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Einjahreszeitraums gekündigt wird.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sylaxis liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung länger als 14 Tage mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten (z. B. unzulässige Nutzung der Plattform, Verletzung von IP-Rechten) verstößt, oder
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail an team@sylaxis.com oder über die Kündigungsfunktion in der Plattform).
- Da sich das Angebot von Sylaxis gemäß § 1 Abs. 2 dieser AGB ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden als Unternehmer nicht zu.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
- Sylaxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sylaxis oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Garantieversprechen.
- Haftungsbegrenzung bei Kardinalpflichten (Liability Cap): Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von Sylaxis auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an Sylaxis gezahlte Gesamtvergütung, maximal jedoch auf einen Betrag von 25.000 EUR (bzw. im ersten Vertragsjahr auf die für das erste Vertragsjahr vereinbarte Vergütung) beschränkt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- In allen anderen Fällen ist die Haftung von Sylaxis – unabhängig vom Rechtsgrund – vorbehaltlich der Ziffern 1 und 2 ausgeschlossen. Insbesondere haftet Sylaxis nicht für Schäden, die auf ungeeignete Nutzung der KI-Outputs durch den Kunden, eigenmächtige Bedienfehler oder Datenverluste (sofern diese nicht durch die von Sylaxis vertraglich geschuldeten Backups hätten verhindert werden können) zurückzuführen sind. Bei Störungen oder Ausfällen von Upstream-Cloud- und Infrastrukturanbietern (wie AWS, Google Cloud Platform) haftet Sylaxis nur bei eigenem Verschulden im Rahmen der Sorgfaltspflichten bei der Auswahl und Überwachung der Dienstleister.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Sylaxis für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten verantwortlich, soweit dies auf Umständen höherer Gewalt beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, rechtmäßige Streiks, behördliche Anordnungen, unverschuldete großflächige Ausfälle von Internet-Backbone- oder Seekabelinfrastrukturen sowie gesetzliche Verbote oder regulatorische Einschränkungen des Einsatzes bestimmter KI-Modelle, Cloud-Regionen oder -Anbieter (z. B. aufgrund des EU AI Act oder vergleichbarer Regelungen).
- Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und im Rahmen des Zumutbaren auf eine Minimierung der Auswirkungen hinwirken. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag in Textform außerordentlich zu kündigen.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
- Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
- Sofern der Kunde auf der Plattform personenbezogene Daten Dritter verarbeitet oder durch Sylaxis verarbeiten lässt, ist er der „Verantwortliche“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, die als Standard-Anlage zu diesen AGB bereitgehalten wird.
- Sylaxis verpflichtet sich zur Einhaltung modernster Sicherheitsstandards sowie einer strikten EU-Data-Residency-Strategie. Sämtliche Datenverarbeitungen finden ausnahmslos in nach ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union statt: Die Primärdatenbank (PostgreSQL mit Row-Level Security), Authentifizierung, Edge Functions sowie das Supabase-Backend werden auf AWS-Infrastruktur in Frankfurt am Main (Region eu-central-1) betrieben; anwendungsbezogene Container-Microservices (Google Cloud Run) laufen im Google-Rechenzentrum in Frankfurt am Main (Region europe-west3). Vom Kunden hochgeladene Dateien (Google Cloud Storage) sowie die KI-Inferenz und Vektorisierung (Google Gemini Enterprise Platform) werden in der Multiregion Europäische Union (EU) unter Einhaltung strenger Enterprise-Datenschutzvereinbarungen (Zero-Training) verarbeitet.
- Für die Zahlungsabwicklung setzt Sylaxis den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland, bzw. verbundene Unternehmen) ein. Stripe verarbeitet die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (u. a. Zahlungs- und Rechnungsdaten) und agiert dabei je nach Verarbeitungszweck als Auftragsverarbeiter von Sylaxis gemäß Art. 28 DSGVO oder als eigener Verantwortlicher, etwa zur Betrugsprävention und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Stripe.
- Besondere Bestimmungen für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB, § 62a StBerG, § 43e BRAO, § 50a WPO):
Soweit der Kunde als Berufsgeheimnisträger (insbesondere Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) agiert und im Rahmen der Plattformnutzung Daten verarbeitet, die der berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen:
- erkennt Sylaxis seine Rolle als mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB sowie der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften (insb. § 62a StBerG, § 43e BRAO, § 50a WPO) an;
- verpflichtet sich Sylaxis, die ihm zugänglich gemachten Mandanten- und Berufsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln, und belehrt seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung (§ 203 Abs. 4 StGB);
- verpflichten sich die Parteien, auf Verlangen des Kunden die von Sylaxis bereitgestellte gesonderte „Vereinbarung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen“ (als Ergänzung zum AVV) abzuschließen.
§ 13 Compliance und EU AI Act (Rollenverteilung Provider / Deployer)
- Rollenverteilung gemäß EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689):
- Die Sylaxis GmbH agiert als Bereitsteller (Provider gemäß Art. 3 Nr. 2 EU AI Act) der zugrundeliegenden Softwareplattform und Schnittstellenarchitektur.
- Der Kunde agiert als Betreiber (Deployer gemäß Art. 3 Nr. 4 EU AI Act) und setzt die KI-Funktionen in eigener unternehmerischer Verantwortung für seine Geschäftszwecke ein.
- Pflichten des Kunden als Deployer (Art. 26 EU AI Act):
Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Betreiberpflichten nach Art. 26 EU AI Act zuständig. Dies umfasst insbesondere:
- die Bestimmung und rechtliche Überprüfung des konkreten Einsatzzwecks,
- die Sicherstellung der angemessenen menschlichen Aufsicht (Human-in-the-Loop),
- die Erfüllung etwaiger betrieblicher Mitbestimmungs- und Unterrichtungspflichten gegenüber Mitarbeitern sowie die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
- Verbotene Praktiken und Ausschluss von Hochrisiko-Anwendungen (Art. 5 & Anhang III EU AI Act):
Dem Kunden ist es vertraglich strikt untersagt, die KI-Funktionen der Plattform für verbotene KI-Praktiken gemäß Art. 5 des EU AI Act (insbesondere manipulative Verhaltensbeeinflussung, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeiten, Social Scoring oder unzulässige biometrische Erkennung) sowie für unüberwachte, vollautomatisierte Letztentscheidungen in Hochrisiko-Bereichen gemäß Anhang III des EU AI Act einzusetzen (insbesondere in den Bereichen Personalauswahl/Recruiting, Leistungsbeurteilung am Arbeitsplatz, biometrische Identifikation oder Kreditwürdigkeitsprüfung).
- Sanktionen und Sperrungsrechte:
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses § 13 berechtigt Sylaxis zur sofortigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur sofortigen Sperrung des Tenants. Sylaxis ist ferner berechtigt, den Zugang zu bestimmten KI-Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Nutzung gegen anwendbares Recht oder den EU AI Act verstößt.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsvorschriften des Internationalen Privatrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Sylaxis GmbH (Berlin).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Dies gilt entsprechend für etwaige Vertragslücken.
Anbieterkennzeichnung
Sylaxis GmbH
Am Studio 2 a (Zentrum für IT und Medien 3)
12489 Berlin-Adlershof
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 288382 B
Muttergesellschaft: TOBICO Holding UG (haftungsbeschränkt), HRB 288378 B
Geschäftsführung: Nico Tobien (einzelvertretungsberechtigt)
USt-IdNr.: DE463388068
E-Mail: team@sylaxis.com
Telefon: +49 (0) 30 23591882